Man denkt nicht gerne daran, aber es kann immer etwas dazwischen kommen, was die Urlaubspläne durchkreuzt. Wir empfehlen Ihnen, eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen, damit Ihnen die Stornogebühren, die wir leider erheben müssen, erstattet werden.
Neu: ab 01.06.2021 deckt unser Versicherungspartner auch Rücktrittsgründe in Zusammenhang mit Covid-19 ab.